1. Zielgruppe

Der start2grow-Gründungswettbewerb wendet sich an alle, die eine Idee für ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung haben und diese in eine Unternehmensgründung umsetzen möchten. Gesucht werden Ideen mit hohem Marktpotenzial.

2. Teilnahme am Wettbewerb

Die Teilnahme am Wettbewerb ist auf einen Businessplan pro Person beschränkt. Im Wettbewerb werden nur Businesspläne berücksichtigt, die für jede Phase separat und rechtzeitig zum jeweiligen Abgabetermin (maßgeblich ist das Eingangsdatum) sowie formal korrekt (siehe Checklisten im Downloadbereich auf www.start2grow.de) eingegangen sind. Dem Businessplan sind in jeder Phase die vollständig ausgefüllten Formblätter beizufügen (siehe Formblätter im Downloadbereich auf www.start2grow.de). Die Businesspläne können per Post, per Kurier, in elektronischer Form oder persönlich bei start2grow eingereicht werden.

3. Anmeldung

Zur Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldung über die Website www.start2grow.de erforderlich. Eine Anmeldung zum Wettbewerb ist für die Teilnehmer/-innen unverbindlich. Das Teilnahmeprofil kann im geschützten Bereich für registrierte Coaches und Gründer/-innen sichtbar oder anonymisiert dargestellt werden.

4. Teilnahmebeschränkungen

Businesspläne bereits bestehender Unternehmen, deren Gründung vor der Auftaktveranstaltung des jeweiligen Gründungswettbewerbs liegt, sind von einer Begutachtung und Prämierung vorab ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Unternehmensgründung in Dortmund erfolgt ist und nicht länger als sechs Monate vor der Auftaktveranstaltung des jeweiligen Gründungswettbewerbs zurückliegt. Maßgebend ist jeweils das Datum der Unternehmensgründung gemäß Handelsregistereintrag. Im Falle einer Ausgründung wird der Businessplan nicht vorab von einer Begutachtung und Prämierung ausgeschlossen, wenn der Businessplan sich auf ein vom bestehenden Unternehmen abweichendes Produktangebot, Herstellungs- oder Vertriebsverfahren bezieht und das Fortführen des bestehenden Unternehmens gesichert ist. Eine Abschlussprämierung in einem vergleichbaren Gründungs- bzw. Businessplanwettbewerb steht einer Begutachtung und Prämierung im start2grow-Wettbewerb entgegen. In Zweifelsfällen entscheidet die Wettbewerbsleitung über die Zulassung.

5. Durchführung des Wettbewerbs

Aus der Teilnahme am start2grow-Gründungswettbewerb und aus der Vorbereitung und Einreichung von Arbeiten entsteht den Teilnehmer(inne)n keinerlei Anspruch, z. B. kein Honorar- oder Aufwandsersatzanspruch gegen die Veranstalter dieses Wettbewerbs. Die Veranstalter übernehmen auch keine Haftung für die Leistungen der Coaches im Außenverhältnis. Ein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Businesspläne besteht nicht.
start2grow behält sich vor, über die Prämierung der eingereichten Businesspläne nach freier Beurteilung zu entscheiden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf. Gegebenenfalls braucht keiner der eingereichten Businesspläne prämiert zu werden. Informationen über die Preisträger/-innen (Name und Kontaktdaten der Team-Ansprechperson sowie die Kurzbeschreibung der Geschäftsidee) können zur Veröffentlichung an die Medien weitergegeben werden und zusätzlich auf der Website www.start2grow.de veröffentlicht werden. Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

6. Preisgelder

Von den Preisgeldern der 2. Phase der start2grow-Gründungswettbewerbe wird die erste Hälfte der jeweiligen Preisgelder sofort ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird bei einer Gründung des Unternehmens in Dortmund bis sechs Monate zum Monatsende nach dem Termin der Abschlussveranstaltung des jeweiligen Wettbewerbs unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass die Eintragung im Handelsregister mit dem Unternehmenshauptsitz in Dortmund erfolgt ist und schriftlich nachgewiesen wird. Sollte die Eintragung im Handelsregister erst nach dieser Frist erfolgen, der Antrag auf Eintragung jedoch fristgerecht vor diesem Termin beim Registergericht eingegangen sein, so ist der fristgerechte Eingang beim Registergericht maßgebend.

7. Sachpreise

Die ausgelobten Sachpreise eines Wettbewerbs sind bis sechs Monate zum Monatsende nach dem Termin der Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs einzulösen. Maßgebend ist das Rechnungsdatum/Vertragsdatum.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.