Preise Gründungswettbewerb start2grow 2010
Eine Prämierung und Preise gibt es in der ersten und zweiten Phase des start2grow-Gründungswettbewerbs.
Die Preise verteilen sich hierbei wie folgt:
| Phase 1 | |
|---|---|
| 1. bis 10. Preis je | 1.500,00 Euro |
| Phase 2 | |
| 1. Preis | 15.000,00 Euro* |
| 2. Preis | 10.000,00 Euro* |
| 3. Preis | 5.000,00 Euro* |
| 4. bis 10. Preis | 3.000,00 Euro* |
* Die erste Hälfte der jeweiligen Preisgelder wird sofort, die zweite Hälfte bei einer Gründung Ihres Unternehmens bis zum 31.05.2011 in Dortmund ausgezahlt. Die bis zum 31.05.2011 erfolgte Unternehmensgründung mit Unternehmenshauptsitz in Dortmund ist durch Vorlage des entsprechenden Eintrags im Handelsregister nachzuweisen.
Sonderpreis Neue Technologien
Eine innovative Geschäftsidee im Bereich Neue Technologien (z. B. Produktionstechnologie, Mikro-/Nanotechnologie, Neue Materialien, Biotechnologie, Effizienztechnologie) wird nach Phase 2 mit einem Sonderpreis im Wert von 20.000,00 Euro** prämiert. Der Sonderpreis ist zweckgebunden zur Finanzierung von Dienstleistungen der Dortmunder Kompetenzzentren BioMedizinZentrum Dortmund, MST.factory dortmund und Zentrum für Produktionstechnologie Dortmund.
Sonderpreis Informationstechnologien
Nach Phase 2 wird ein Sonderpreis Informationstechnologien im Wert von 10.000,00 Euro** vergeben, der zur Finanzierung von Dienstleistungen der Dortmunder Kompetenzzentren TechnologieZentrumDortmund, e-port-dortmund und B1st Software-Factory zweckgebunden ist. Prämiert werden können Ideen aus dem gesamten Spektrum der Informationstechnologien einschließlich der E-Logistik. Gefragt sind auch mobile Lösungen.
** Der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einem Dortmunder Kompetenzzentrum (TechnologieZentrumDortmund, BioMedizinZentrumDortmund, MST.factory dortmund, Zentrum für Produktionstechnologie Dortmund, e-port-dortmund, B1st Software-Factory) ist zeitlich befristet bis 31.05.2011 und an eine Ansiedlung in Dortmund geknüpft. Der Abruf der im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungen hat bis spätestens zum 30.11.2012 zu erfolgen.
Sachpreise
Zusätzlich werden nach Phase 2 attraktive Sachleistungen vergeben, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern sollen.
Hinweis: start2grow ist verpflichtet, die Auszahlung der Preisgelder an die für die Empfänger/-innen zuständigen Finanzämter mitzuteilen.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Businessplanbewertung und der Preisvergabe ausgeschlossen.
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